5. März 2015

Mehr Geld für Energiesanierungsplanung

Ab dem 1. März gibt es mehr Geld vom Bund für die Energiesanierungsplanung vor Ort. Statt der bisherigen 50% werden künftig 60% der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Der Höchstbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser, der bislang 400€ betrug, beträgt jetzt 800€. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten steigt der Höchstbetrag von 500 auf 1.100€. Zusätzlich darf die Beratung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Die Fördermittel dürfen zusammen aber 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Darüber hinaus können maximal 500€ Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, wenn der Energieberatungsbericht in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird.
Der Antrag auf Bezuschussung muss vor der Energieberatung beim BAFA gestellt werden. Den Zuschuss gibt es für alle Häuser, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde.
Vom BAFA zertifizierte Berater/innen, die auch den Antrag stellen, finden Sie hier: www.energie-effizienz-experten.de