
An der Nagelschmiedegasse wurden vor wenigen Tagen der alte Schuppen und die Baracke des Friseurs abgerissen. Danach wurde das Gelände eingeebnet. Der neue B-Plan setzt diese Fläche als Fuß- und Radweg fest. Foto: Horst Hoffmann
Die Stadt Dortmund legt ab dem 11.2. bis zum 12.3. den Bebauungsplan für den Umbau der Faßstraße öffentlich aus. Dieser Bebauungsplan soll Planungsrecht schaffen für den Umbau der Faßstraße, ihrer Seitenstraßen und den neuen Stadteingang zum Hörder Zentrum am Nordende der Straße. Auch die neue Wegeverbindung „Nagelschmiedegasse“ zwischen Alfred-Trappen-Straße und Faßstraße wird der Plan sichern.
Praktisch legt der Bebauungsplan nur die Grenzen fest, in denen die Umbaumaßnahmen stattfinden. Der genaue Verlauf der Fahrspuren, die Fußgängerüberwege, Radwege und ähnliches werden darin nicht geregelt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und seine Begründung können in der Bezirksverwaltungsstelle Hörde in der Hörder Bahnhofstraße 16, in der 5. Etage, Zimmer 518, bis zum 12. März 2019 während der Öffnungszeiten
montags bis mittwochs 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr,
donnerstags 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr und
freitags 8:30 bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Parallel liegt der Entwurf zum Bebauungsplan auch im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Burgwall 14, im Flur der 3. Etage aus.
Im Internet kann er ebenfalls eingesehen werden unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de.
Sowohl im Internet als auch in der echten Welt kann man Stellungnahmen abgeben – längstens bis zum 12. März 2019. Die Verwaltung prüft danach jede einzelne Stellungnahme und legt sie dem Rat der Stadt Dortmund zur Entscheidung vor.