4. Juni 2014

Energieausweis – Neue Pflichten für Immobilienbesitzer ab dem 01. Mai 2014

Zum 01.05.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien:

1. Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z. B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.
2. Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit.
3. Neben der Einführung von Energieeffizienzklassen wird für Wohngebäude auch die energetische Einordnung deutlich verschärft. Somit wird ab 01.05.2014 die Farbskala des Energieausweises bei gleichem Energiekennwert anders dargestellt.
Den Energieausweis-Check finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Energetischen Sanierung finden Sie hier.