4. Januar 2016

Förderprogramm für Schallschutzfenster

Es gibt in Ballungsräumen und damit auch in Dortmund viele Bereiche, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung ergriffen werden müssen. Allein durch Verkehrsplanung und -steuerung, durch einen Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn und Rad, durch den Einbau von Flüsterasphalt und durch andere Maßnahmen lassen sich jedoch nicht alle Lärmprobleme lösen. Häufig bleibt deshalb nur der Einbau neuer schalldämmender Fenster als mögliche Maßnahme übrig.
Um den Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zu bieten, diese Investition für weniger Lärm zumindest im Gebäude zu tätigen, hat das Umweltamt der Stadt Dortmund ein Förderprogramm für den Einbau von Schallschutzfenstern aufgelegt.
Gefördert werden der Austausch von Schallschutzfenstern, bzw. Balkon- und Terrassentüren sowie die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen an stark befahrenen kommunalen Straßen, soweit sie sich in Wohn- oder Schlafräumen befinden. Auch der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen ist zuwendungsfähig.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt maximal 75% der förderfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Je Eigentümer ist eine jährliche Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro festgelegt.
Antragsberechtigt sind Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer, an deren Gebäuden die nach der Förderrichtlinie geltenden Grenzwerte überschritten werden. Mieter sind nicht antragsberechtigt.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Umweltamt. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit dem Umweltamt, Herrn Schulz – F 0231/50-27347 -, in Verbindung zu setzen. Dann kann sofort geklärt werden, ob für das betreffende Gebäude eine Fördermöglichkeit besteht oder nicht.
Die Förderrichtlinie und Antragsformulare  finden Sie hier im Internet.