Zu diesem Thema referierte Anja Grigat, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale NRW am 21. September 2016 im Hörder Bürgersaal.
Zahlreiche Eigentümer/innen waren der Einladung der Hörder Stadtteilagentur gefolgt und brachten ihre ganz persönlichen Fragen mit.
Anja Grigat schaffte es, den Abend an die Bedürfnisse der anwesenden Hörder/innen anzupassen. Rückfragen waren auch während der Präsentation ausdrücklich erwünscht.Gleich zu Beginn zeigte sich, dass es sich im Publikum um Eigentümer/innen von Bestandsimmobilien handelt. Demnach konnte der Versicherungsschutz vor dem Einzug kurz und knapp thematisiert werden. Interessanter waren die Themen „Wohngebäudeversicherung“ und „Hausratversicherung“.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nur Dinge, die die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Als Hausrat lässt sich alles bezeichnen was bei einem Umzug mit umzieht.
Wohngebäude- und Hausratversicherung sollten idealerweise bei einem Anbieter abgeschlossen werden. Bei Einbauküchen beispielsweise kommt es immer wieder zu Streitfällen, wer den Schaden übernimmt. Unter diesen Bedingungen findet der Streit intern statt.
Hier weitere Hinweise und Tipps der Expertin:
- Versichern Sie grobe Fahrlässigkeit mit.
- Wenn die Tür beim Verlassen der Wohnung / des Hauses nicht verschlossen ist und ein Einbruch stattfindet, zahlt die Versicherung nur, wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
- Schauen Sie in die Bedingungen Ihres Tarifs. Kein Tarif ist wie der andere.
- Beachten Sie, dass Elementarschadenversicherungen ggfs. an Wartezeiten geknüpft sind und nicht sofort greifen.
- Bergbauschäden durch Erdabsenkungen sind nicht mitversichert. Hier ist die RAG der richtige Ansprechpartner. Beachten Sie, dass Sie in der Beweispflicht sind.
- Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigen Sie nur, wenn Sie vermieten. Selbstgenutztes Wohneigentum ist über die private Haftpflicht mit abgedeckt.
- Eine bestehende Wohngebäudeversicherung geht mit dem Verkauf an den Erwerber / die Erwerberin über.
- Haben Sie festgestellt, dass Ihre aktuelle Versicherung nicht passt, beachten Sie, dass Kündigungsfristen einzuhalten sind.
- In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW finden Sie u.a. Rat bei Fachanwälten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Dortmund, Reinoldistraße 7 – 9, 44135 Dortmund, Tel.: 0231 – 72091701
Faktencheck „Wer trägt die Gefahr für Wasserleitungen außerhalb des Gebäudes?“
Abwasserleitungen: Der Hauseigentümer trägt auf dem Grundstück immer die Gefahr für die Abwasserrohrleitungen. Private Grundstücksanschlussleitungen (Leitung vom Revisionsschacht bis zum Straßenkanal) sind nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation.
Bei Trinkwasserversorgung ist es so, dass die Gemeinde selbst tätig wird, weil sie dafür haftet, dass das Wasser nicht verunreinigt wird. Außerdem ist es auch ihre Aufgabe, größere Schäden abzuwenden. Da die Zuleitungsrohre immer mit Wasser gefüllt sind, ist der Wasserverlust unter Umständen sehr hoch, was zu einer Unterspülung der Straße und des Gehweges führen kann und damit erhebliche Folgeschäden mit sich bringen kann. Für Dortmund gilt die Verordnung der DEW21. Der § 10 regelt, dass eine Beschädigung der Zuleitungsrohre immer im Zuständigkeitsbereicht des Versorgers liegt.