21. August 2014

Kampf gegen Einbrecherbanden

Land NRW fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im und am Gebäude

Angesichts einer steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen weist das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr auf die Fördermöglichkeiten des Landes NRW hin. Ob der Einbau von Alarmanlagen, Bewegungsmeldern und von einbruchhemmenden Türen mit Türspionen oder der Absicherung von Fenster und Terrassentüren: Gefördert werden 50% der Maßnahmekosten mit zinsverbilligten Darlehen.
Die maximale Darlehenssumme beträgt 15.000 Euro pro Eigenheim, Eigentums- oder Mietwohnungswohnung. Das Angebot richtet sich an alle Eigentümer und Vermieter. Die Förderung aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes erfolgt ohne Sozialbindungen.
Die Zinsen für ein Förderdarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren belaufen sich auf 0,5 % plus 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag und 2 % Tilgung pro Jahr. Nähere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie hier:
Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest)
Die Förderung kann beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Dortmund beantragt werden.