23. September 2015

Land NRW fördert die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge

Mehr bezahlbarer Wohnraum auch für Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflüchtet sind – das ist das Ziel von Bauminister Michael Groschek und der NRW.BANK.

„Wir wollen keine zentralen Wohnlager oder Container-Städte, sondern dezentrale Wohnquartiere für Asylsuchende schaffen“, sagte Minister Groschek zur Einführung des Programms.
Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer/innen oder Erbbauberechtigte. Antragsberechtigt sind auch Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Egal ob Miet-, Gruppenwohnung oder Mieteinfamilienhaus – das Programm unterstützt vielfältige Formen. Ins Programm aufgenommen werden Wohnungen, die anschließend auch im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung genutzt werden können.
Ziel ist es, Wohnraum her- oder bereitzustellen für Flüchtlinge und Asylbewerber, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden und die keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

mbwsv.nrw.de / Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge

NRW-Bank / Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge