23. November 2015

Neues Bundesmelde gesetz in Kraft

Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Neben anderen Änderungen bedeutet dies, dass bei jeder An- und Ummeldung eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden muss, d.h. Vermieter/innen müssen den Einzug eines/r Mieters/in bestätigen. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug muss sich der/die Mieterin bei der zuständigen Behörde anmelden. Vermieter/innen müssen ihrer Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung nachkommen und die Bestätigung rechtzeitig abgeben. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Am besten verwendet man die amtlichen Formulare der Stadt Dortmund. Diese finden Sie hier