Eine Vielzahl von Werbeanlagen – groß, grell, blinkend, in allen Formen und Farben und ungeregelt angebracht – beeinträchtigen die Attraktivität eines Geschäftszentrums. Die meisten Menschen fühlen sich in einer solchen Umgebung nicht wohl und gehen lieber woanders hin. Um das Erscheinungsbild des Stadtbezirkszentrums Hörde zu verbessern, werden deshalb Werbeanlagen in der Anzahl beschränkt und es gibt Anforderungen an ihr Erscheinungsbild. Auch für die Gestaltung der Außengastronomie gibt es Gestaltungsregeln. Dazu hat der Rat der Stadt Dortmund für das Zentrum von Hörde Richtlinien zu Werbeanlagen und zur Ausgestaltung der Außengastronomie festgelegt.
Die Gestaltungsrichtlinien sind als Sanierungsziele in das Sanierungsverfahren „Stadterneuerung Hörde Zentrum“ eingebettet. Die Sanierungssatzung ist im Jahr 2014 in Kraft getreten.
Werbeanlagen sind bauordnungs- und sanierungsrechtlich genehmigungspflichtig. Bauanträge für Werbeanlagen sind beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund zu stellen. Der Sanierungsbeauftragte der Hörder Stadtteilagentur berät Sie gerne im Vorfeld eines Antrags. Nehmen Sie einfach Kontakt auf: 0231-22202313 oder info (at) hoerder-stadtteilagentur.de.
Bereits genehmigte Werbeanlagen haben Bestandschutz.
Für die Außengastronomie im öffentlichen Raum bedarf es der Sondernutzungserlaubnis durch das Ordnungsamt der Stadt Dortmund. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt zustellen. Bei erstmaliger Einrichtung einer größeren Außengastronomie ist zusätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Gestaltungsrichtlinien können Sie hier herunterladen: Gestaltungsrichtlinien.